Jugendfond

Die Förderung der Brander Kinder und Jugendlichen liegt unserem Verein sehr am Herzen. 

Vereine und Institutionen können einen Antrag an den Bürgerverein stellen. 

Hierbei ist folgendes zu beachten:

Jeder Verein oder Institution kann einen Antrag bis zur Höhe von 1000,-€ stellen. 
Die Jahresobergrenze liegt bei 1000,-€/ Verein. 
Es können mehrere Anträge gestellt werden, solange die Jahresobergrenze nicht überschritten wird.

Sie können einen Antrag stellen für

  • Sachausgaben
  • Honorarkosten bei Sonderveranstaltungen (z.B. Workshops, Projekte etc.)
  • Teilnahmebeiträgen für Kinder und Jugendliche in Benachteiligungslagen

 

Verwendungsnachweis: Spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Maßnahme/ Anschaffung der Sachkosten erhalten wir von Ihnen  eine Rechnung und einen Artikel mit aussagekräftigen Fotos mit der Erlaubnis diese in unserem Blickpunkt und auf unserer Homepage abzudrucken. 
Die Förderung ist hieran gebunden!
Sollte der Verwendungsnachweis ausbleiben, behält sich der Bürgerverein vor, die Fördersumme zurück zu verlangen.

Bitte beachten Sie: Eine Garantie für eine Förderung der beantragten Summe oder einer Teilsumme besteht nicht!

Antrag Jugendfond